Es passiert schneller als es den Betroffenen lieb ist, die Börse des Vertrauens sperrt das eigene Konto und verweigert die Auszahlung von Euro oder Kryptowährungen. Schnell gerät man in Panik, denn nicht selten hat man die Mittel bereits verplant und muss u. U. in absehbarer Zeit Rechnungen begleichen. Besonders ärgerlich ist es, wenn dieser Schritt geschieht, nachdem man satte Profite aus dem Handel mit Bitcoin oder anderen Kryptos eingefahren hat.
Warum es zu solchen Situationen kommt und wie man am besten vorgeht, dass möchten wir Ihnen im Folgenden näher erläutern.
Der Nachweis über die Mittelherkunft
In den meisten Fällen handelt es sich um eine rechtmäßige und legitime Maßnahme zur Geldwäschebekämpfung. Aufgrund auffälliger Aktivitäten wird das Konto des Betroffenen gesperrt und er wird offiziell durch den Betreiber ersucht nachzuweisen, woher die Mittel auf seinem Konto stammen. Ein solcher Nachweis kann übrigens nicht nur von Kryptobörsen gefordert werden, sondern auch von der eigenen Hausbank.
Warum es im Einzelnen dazu kommt, ist schwer auszumachen. Denn im Hintergrund arbeiten IT-Systeme, die bestimmte Merkmale als Verdachtsfälle einstufen. Möglicherweise geschieht ein Teil der Überprüfungen jedoch nur, um stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Ein denkbarer Auslöser sind ungewöhnlich hohe Zahlungseingänge. Hat der Kunde beispielsweise ein jährliches Handelsvolumen von 10.000 Euro und zahlt plötzlich umgerechnet 350.000 Euro in Bitcoin ein, dann entsteht eine Abweichung. Selbstverständlich kann es für die Diskrepanz vernünftige Gründe geben, aber diese müssen erst dargelegt werden. Bis zu diesem Punkt geht der Anbieter vom Gegenteil aus und sperrt das Konto vorsichtshalber, weil er gesetzlich in der Bringschuld steht, Geldwäsche zu verhindern.
Der Druck wird also an die Anleger weitergegeben, was von den Betroffenen in der Regel als große Ungerechtigkeit empfunden wird. Was man von solchen Maßnahmen halten soll, ist gemeinhin umstritten. Fakt ist aber, dass es sich hierbei zunächst um legitime Maßnahmen des Betreibers handelt, auch wenn die Betroffenen dafür nachvollziehbarerweise kein Verständnis aufbringen können. Daher kann hier der Ratschlag nur lauten, einen möglichst lückenlosen Nachweis zu erbringen und die Unterlagen so zusammenzustellen, dass sie keine Fragen offenlassen.
Betrüger fordern leider das Gleiche
Im Zusammenhang mit Broker-Betrug ist leider ein sehr ähnliches Phänomen zu beobachten. Denn Betrüger, die das Internet mit gefälschten Broker-Webseiten bevölkern wissen um diese Details. Sie fordern diese Nachweise zumeist dann, wenn ihre Opfer eine Auszahlung verlangen. In der Regel sind die Gelder dann aber längst weg und es handelt sich lediglich um eine Hinhaltetaktik. Kombiniert wird diese fortgesetzte Betrugsmasche gerne mit sogenannten Spiegeltransaktionen.
Dabei wird eine weitere Einzahlung verlangt, um eine Auszahlung der restlichen Mittel zu ermöglichen. Alternativ verlangen die Täter eine Bearbeitungsgebühr, die durch den vorgeblich entstandenen Aufwand der Nachweisprüfung gerechtfertigt wird. In beiden Fällen kann man aber nur davon abraten zu zahlen, denn es handelt sich schlicht um Betrug. Weitere Zahlungen sind in jedem Fall zu unterlassen. Hier sollten sich Betroffene darüber im Klaren sein, dass seriöse Börsen für die Prüfung keine Gebühren erheben. Auch Spiegeltransaktionen sind keine Praxis in diesem Marktumfeld, sondern Betrug
Insofern lassen sich also klare Merkmale ausmachen, die dabei helfen die Betrüger zu durchschauen.
Wie bekommt man Hilfe bei der Zusammenstellung der Unterlagen?
In der Regel wird der Kundendienst Ihnen eine umfassende Liste zukommen lassen, welche Unterlagen konkret benötigt werden. Achten sie bei der Zusammenstellung der Papiere also auf Vollständigkeit. Hier einige Beispiele dafür, was von Ihnen gefordert werden kann:
- Kontoauszüge: Aktuelle Kontoauszüge, die den Ursprung der Mittel zeigen, einschließlich der Überweisungen und Einzahlungen auf das Konto.
- Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder andere offizielle Dokumente, die ein regelmäßiges Einkommen belegen.
- Nachweise über den Verkauf von Vermögenswerten: Verträge oder Belege über den Verkauf von Immobilien, Aktien, Unternehmen oder anderen wertvollen Gütern.
- Schenkungs- oder Erbschaftsdokumente: Offizielle Dokumente, die eine Schenkung oder Erbschaft belegen, einschließlich des Nachweises der Mittelherkunft des Schenkers oder Erblassers.
- Geschäftsunterlagen: Bei Unternehmern oder Selbstständigen können Geschäftspläne, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen oder Bankbescheinigungen erforderlich sein.
- Verträge und Rechnungen: Bei großen Anschaffungen oder Investitionen können Verträge, Kaufbelege oder Rechnungen erforderlich sein, um die Verwendung und Herkunft der Mittel zu belegen.
- Bankbescheinigungen: Bestätigungen von Banken über die Herkunft der Mittel, insbesondere bei internationalen Überweisungen oder großen Beträgen.
- Rechtliche Dokumente: Bei komplexeren Vermögensstrukturen können rechtliche Dokumente wie Treuhandvereinbarungen oder die Gründungsdokumente von Firmen erforderlich sein.
Für Rückfragen können Sie sich ebenfalls an den Kundendienst wenden und ggf. Verlangen direkt mit der Compliance-Abteilung verbunden zu werden. Dabei handelt es sich um eine Fachabteilung, die von Börsen und Brokern betrieben wird, um regulatorische Auflagen erfüllen zu können. Dort wird der Nachweis geprüft und ggf. Steht der Sachbearbeiter für Rückfragen zur Verfügung.
Auch wenn es schwer zu akzeptieren ist, je schneller Sie die Unterlagen beibringen, desto schneller bekommen Sie das Geld. Behalten darf der Betreiber die Mittel jedenfalls nicht. Sofern Sie nicht bei dem Verfahren mitwirken, kann es jedoch sehr lange dauern, bis Sie eine Rückzahlung erhalten. Zudem dürfte das Konto durch die Börse gekündigt werden. Somit führt der Weg des geringsten Widerstandes am schnellsten zum Ziel.
Sollte der Betreiber sich trotz Beibringung der Unterlagen nicht melden oder reagieren, dann sollten Sie über die Einleitung rechtlicher Schritte nachdenken. Gerne stehen wir Ihnen dazu mit anwaltlichem Rat zur Verfügung und vertreten Sie falls erforderlich. Zwar steht den Börsen zu, einen Nachweis zu verlangen, aber das ermächtigt sie nicht automatisch frei über die Kundeneinlagen zu verfügen.
Ich habe Sorge, dass ich betrogen werde, an wen kann ich mich wenden?
Sofern Ihnen nicht klar ist, ob es sich um eine legitime Abfrage handelt, sollten Sie unbedingt Kontakt zu uns aufnehmen. Unser Team betreut Fälle von Broker-Betrug, Krypto-Betrug oder Betrug per WhatsApp oder anderer Messenger. Rechtsanwalt Dr. Maisch und Kryptoforensiker Timo Züfle sind gefragte Cryptocrime-Experten. Am besten treten Sie mit uns per Formular in Kontakt, dort können Sie direkt Angaben zu dem Fall machen. Selbstverständlich melden uns an Werktagen sofort mit den weiteren Details bei Ihnen, um Ihnen bestmöglich und schnell zu helfen.
Wir nehmen Ihren Fall auf und zeigen Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch auf, welche Handlungsspielräume genutzt werden können. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir ohne genaue Informationen zu dem jeweiligen Fall keine Aussagen zu den Erfolgschancen machen können. Viele unserer Mandanten stellen zu Beginn einer Zusammenarbeit die gleichen Fragen: Kann der Anwalt mein Geld zurückholen? Wird der Täter direkt verhaftet? Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Bevor auf diese Fragen eingegangen werden kann, muss geklärt werden, ob Sie betrogen worden sind. Wir können sehr schnell Betrugsmaschen identifizieren und von echten Abfragen von Börsen unterscheiden. Leider sind sich viele Betrugsopfer nicht im Klaren darüber, dass sie überhaupt betrogen worden sind, weil die Betrüger überzeugend auftreten und auch bei der Erstellung von Webseiten immer professioneller werden.