Bitcoin, Ethereum & Co. gehören zum Nachlass – aber wer kümmert sich ums Passwort?

Dass Kryptowährungen rechtlich vererbbar sind, ist klar: Gemäß § 1922 BGB gehen sämtliche Vermögensgegenstände – also auch digitale Assets – mit dem Tod des Erblassers auf die Erben über. Das eigentliche Problem liegt jedoch nicht im Recht, sondern in der Technik: Wer den Private Key oder die Seed Phrase nicht kennt, kommt an Bitcoin & Co. schlicht nicht heran – und das unwiderruflich.

Genau hier setzt das Muster-Testament für Kryptowährungen von maisch.law an. Es bietet zwei praxisnahe Gestaltungsalternativen:

Alternative A – Self-Custody-Wallet (Hardware Wallet / Paper Wallet) Der Erblasser verwahrt seine Kryptowerte eigenverantwortlich. Im Testament wird geregelt, wo die Zugangsdaten sicher hinterlegt sind – im Bankschließfach, beim Notar oder in einem Tresor. Entscheidend: Seed Phrases und Private Keys gehören nicht ins Testament selbst, da dieses nach dem Erbfall öffentlich zugänglich wird.

Alternative B – Hot Wallet / Custodial Exchange Wer seine Kryptowährungen über eine Handelsplattform wie Coinbase, Kraken oder Binance hält, regelt im Testament den Zugang zum Exchange-Konto und benennt ggf. einen Testamentsvollstrecker, der die technische Abwicklung übernimmt.

Das Muster deckt darüber hinaus alle klassischen Testamentsbestandteile ab: Erbeinsetzung, Ersatzerbe, Pflichtteilsrecht (§§ 2303 ff. BGB) und optionale Testamentsvollstreckung – ausdrücklich auch für die technische Sicherung und Übertragung der Kryptowerte.

Formale Anforderungen nicht vergessen: Ein gültiges eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Ausgedruckte Dokumente sind unwirksam. Alternativ ist die notarielle Beurkundung möglich (§ 2232 BGB) – und bei größeren Kryptovermögen oft die sicherere Wahl.

Rechtslage: So vererbt man Bitcoin richtig

Bitcoin vererben heißt mehr, als nur ein Testament zu schreiben: Ohne Private Key oder Seed Phrase kann selbst ein rechtmäßiger Erbe leer ausgehen. Der Beitrag erklärt, warum Kryptowährungen zwar Teil des Nachlasses sind, in der Praxis aber ganz eigene Risiken bergen – von Totalverlust bis Unterschlagung – und was Erblasser wie Erben jetzt beachten sollten.

In einem aktuellen Beitrag erklären wir, warum Bitcoin im Erbfall rechtlich zwar grundsätzlich auf die Erben übergeht, praktisch aber oft trotzdem verloren ist: Nicht das Erbrecht ist das Hauptproblem, sondern der fehlende Zugriff auf Wallet, Private Key oder Seed Phrase. Anhand eines aktuellen Falls aus Baden-Württemberg macht der Artikel deutlich, dass Kryptowerte im Nachlass nicht nur unauffindbar bleiben, sondern auch gezielt unterschlagen werden können. Er erläutert die rechtlichen Grundlagen, die Unterschiede zwischen Custodial- und Non-Custodial-Wallets, steuerliche Risiken sowie die entscheidende Frage, wie Inhaber schon zu Lebzeiten vorsorgen sollten. Im Mittelpunkt steht die Erkenntnis: Wer Kryptowährungen besitzt, sollte den digitalen Nachlass unbedingt strukturiert vorbereiten, weil selbst eindeutige Erbenrechte ohne Zugangsdaten ins Leere laufen.

Fazit: Muster-Testament für Bitcoins

Das Muster dient als Orientierungshilfe. Für eine rechtssichere Gestaltung empfiehlt sich die individuelle Beratung – gerne durch Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch und das Team von maisch.law, die bei Bedarf auch die Zusammenarbeit mit einem Notariat und dem zertifizierten Blockchain-Forensiker Timo Züflekoordinieren.

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