Sie haben Geld in eine vermeintlich seriöse Kapitalanlage investiert. Anfangs lief alles unauffällig. Renditen wurden im Online-Portal angezeigt, ein Ansprechpartner war erreichbar, Auszahlungen wurden „in Aussicht gestellt“. Bis zu dem Moment, in dem das erste Auszahlungsersuchen mit Gebühren, Steuernachweisen oder einer plötzlichen „Compliance-Prüfung“ abgewürgt wurde — und der Kontakt schließlich abbrach.

In dieser Konstellation hilft kein weiteres Telefonat mit dem „Account-Manager“ und keine erneute Einzahlung. Was hilft, ist eine nüchterne juristische Bestandsaufnahme. Dr. Marc Maisch, Rechtsanwalt aus München und Fachanwalt für IT-Recht, ist Kooperationspartner der Kryptobetrugshilfe und prüft, ob in Ihrem Fall belastbare zivil- und strafrechtliche Ansprüche bestehen — und wie sich diese realistisch durchsetzen lassen.

RECHTLICHER RAHMEN

Anlagebetrug ist mehr als ein verlorenes Investment

Juristisch gesehen umfasst der Begriff Anlagebetrug eine ganze Reihe unterschiedlicher Tatbestände. Im Kern geht es um eine Vermögensverfügung, die durch Täuschung über sicherheits-, rendite- oder seriositätsrelevante Tatsachen herbeigeführt wurde. Auf

strafrechtlicher Ebene sind dabei vor allem § 263 StGB (Betrug) und § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) relevant, flankiert von Vorschriften aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und dem Kreditwesengesetz (KWG).

Für betroffene Anlegerinnen und Anleger ist diese juristische Trennung wichtig, weil sich daraus die Anspruchsgrundlagen ergeben. Wer etwa ohne BaFin-Lizenz Vermögensanlagen vertreibt, verstößt nicht nur gegen Aufsichtsrecht, er haftet in vielen Fällen zivilrechtlich auf Schadensersatz. Genauso können Hintermänner, Vermittler und sogenannte „Tippgeber“ haftbar sein, auch wenn sie das selbst gern bestreiten.

Typische Anlagebetrugs-Konstellationen, die wir regelmäßig sehen

  • Vermeintliche Vermögensverwalter aus dem Ausland mit professionellen Webauftritten
  • Schneeball- und Ponzi-Systeme im Mantel von „Genussrechten“ oder „Nachrangdarlehen“
  • Vermittlung über Telegram-, WhatsApp- und LinkedIn-Kontakte, oft im Anschluss an einen Online-Workshop
  • „Sichere“ Festzinsanlagen mit Renditen weit über Marktniveau
  • Vorgebliche Beteiligungen an Immobilien-, Edelmetall- oder Containerprojekten ohne reale Hinterlegung
IHR ANSPRECHPARTNER

Dr. Marc Maisch — Fachanwalt für IT-Recht, München

Dr. Marc Maisch ist Rechtsanwalt in eigener Kanzlei in München und Fachanwalt für IT-Recht. Seine juristische Laufbahn begann an der Universität Passau, gefolgt von einer Promotion im Datenschutzrecht und Stationen bei einer Großkanzlei sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht. Auslandsaufenthalte in San Francisco und Shanghai haben seinen Blick auf grenzüberschreitende digitale Sachverhalte geschärft – ein Aspekt, der bei Anlagebetrug mit ausländischen Akteuren regelmäßig den entscheidenden Unterschied macht.

Seit 2018 hat sich Dr. Maisch konsequent auf IT-Recht, Datenschutzrecht und Cybercrime spezialisiert. Anlagebetrug ist dabei kein Nebenschauplatz, sondern fester Bestandteil der Mandatsarbeit: Mit jedem Fall wächst das Verständnis für die wiederkehrenden Muster und genau diese Mustererkennung verkürzt die Bearbeitungszeit später ganz erheblich.

Was Mandantinnen und Mandanten von der Zusammenarbeit erwarten dürfen

  • Strukturierte Erstprüfung. Zunächst wird Ihr Sachverhalt entlang einer juristischen Prüfreihenfolge sortiert: Von der Identität der handelnden Personen über die zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen bis hin zur strafrechtlichen Bewertung.
  • Klare Einschätzung der Erfolgsaussichten. Keine pauschalen Versprechen, sondern eine ehrliche Einordnung, was in Ihrem konkreten Fall realistisch erreichbar ist und was nicht.
  • Koordiniertes Vorgehen mit der Kryptobetrugshilfe. Wo technische Spuren existieren, etwa Zahlungswege über Krypto-Exchanges, arbeitet Dr. Maisch eng mit dem Forensik-Team um Timo Züfle zusammen.
  • Vertretung gegenüber Behörden, Banken und Gegenseite. Strafanzeigen, Schadensersatzklagen, Geldwäscheverdachtsmeldungen, Anfragen an Banken und Zahlungsdienstleister, alles aus einer Hand.
AUS DER PRAXIS

Drei anonymisierte Fallkonstellationen

Die folgenden Fallbilder sind in dieser Form keine konkreten Einzelmandate, sondern verdichten wiederkehrende Sachverhalte, mit denen Dr. Maisch und die Kryptobetrugshilfe regelmäßig konfrontiert sind.

Fall A: Der angebliche „Family-Office-Berater“

Eine selbständige Unternehmerin Mitte 50 wurde über LinkedIn von einem Kontakt mit angeblicher Bankenvergangenheit angesprochen. Nach mehreren Videocalls und der Übersendung eines hochwertigen Pitch-Decks investierte sie über mehrere Monate hinweg einen sechsstelligen Betrag in eine „Vermögensverwaltung mit BaFin-Anbindung“. Tatsächlich existierte weder die behauptete Lizenz noch die genannte Verwahrstelle. Im Mittelpunkt der anwaltlichen Arbeit standen Strafanzeige, Auskunftsansprüche gegenüber den eingeschalteten Zahlungsdienstleistern und die Vorbereitung zivilrechtlicher Schritte gegen die Vermittlerkette.

Fall B: Nachrangdarlehen ohne realen Hintergrund

Ein Ehepaar im Ruhestand erwarb über einen freien Vermittler Nachrangdarlehen einer GmbH, die nach eigenen Angaben in nachhaltige Energieprojekte investierte. Renditeversprechen: 8 % p. a. Nach der zweiten Zinszahlung wurden weitere Auszahlungen mit Verweis auf „Liquiditätsengpässe“ eingestellt. Die anwaltliche Prüfung umfasste hier insbesondere die Plausibilität der Verkaufsprospekte, die Vermittlerhaftung und die Frage, ob ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft im Sinne des § 1 KWG vorlag.

Fall C: „Investment-Club“ im Telegram-Kontext

Ein Berufseinsteiger Anfang 30 stieß über einen Finanz-Influencer auf einen geschlossenen Telegram-Kanal, in dem ein angeblicher Trader täglich „Signale“ und Renditeberichte teilte. Eingezahlt wurde über eine Webplattform mit professionell wirkendem Dashboard. Nach knapp drei Monaten verschwand der Zugang. Die juristische Aufarbeitung adressierte hier neben dem Strafrecht insbesondere die Verantwortlichkeit des werbenden Influencers und die Inanspruchnahme der beteiligten Zahlungsdienstleister.

VERFAHREN

So läuft eine Mandatsannahme konkret ab

01 — Kostenlose Ersteinschätzung. Sie schildern den Sachverhalt über das Kontaktformular der Kryptobetrugshilfe. Ihre Anfrage wird unmittelbar an das Team um Dr. Maisch weitergeleitet, um eine rechtliche Ersteinschätzung vorzunehmen.

02 — Mandatsannahme und Beweissicherung. Sicherung aller Chatverläufe, Überweisungen, Wallet-Transaktionen, Verträge und Webseiten-Stände, bevor diese verschwinden.

03 — Juristische Strategie. Festlegung der vorrangigen Anspruchsgegner und Reihenfolge: Strafanzeige, Bank-Auskunft, zivilrechtliche Anspruchsschreiben, Geldwäscheverdacht.

04 — Umsetzung und Reporting. Schriftverkehr, Behördenkontakte, ggf. Klageeinreichung — mit transparenten Statusupdates an Sie.

HÄUFIGE FRAGEN

Was Mandanten am Anfang fast immer fragen

Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Anwalt bei Anlagebetrug?

Eine pauschale Schwelle gibt es nicht. Entscheidend ist nicht nur der absolute Betrag, sondern auch, wie viele Spuren noch greifbar sind, etwa nachvollziehbare Zahlungswege, identifizierbare Vermittler oder noch existierende Plattformen. In der Ersteinschätzung wird genau diese Frage realistisch beantwortet, bevor überhaupt ein Mandat erteilt wird.

Bringt eine Strafanzeige bei Anlagebetrug überhaupt etwas?

Eine isoliert eingereichte Strafanzeige ohne forensische Vorbereitung läuft erfahrungsgemäß häufig ins Leere. Wirksam wird sie meist erst, wenn sie auf einer sauberen Sachverhaltsdarstellung mit dokumentierten Geldflüssen, identifizierten Konten und ggf. einem Kryptowährungsgutachten aufsetzt. Dann ist sie ein scharfes Werkzeug — und nicht nur ein Eintrag in einer Aktenablage.

Kann ich gegen meine Bank vorgehen, wenn sie die Überweisung ausgeführt hat?

Möglich ist das in bestimmten Konstellationen, etwa bei offensichtlichen Auffälligkeiten oder wenn Warnhinweise missachtet wurden. Solche Ansprüche sind aber anspruchsvoll und müssen sorgfältig vorbereitet werden. Eine erste Bewertung ist Teil der Ersteinschätzung.

Was kostet die anwaltliche Vertretung bei Anlagebetrug?

Die Erstprüfung über die Kryptobetrugshilfe ist kostenfrei. Für die anschließende anwaltliche Vertretung durch die Kanzlei Maisch.law gelten entweder Honorarvereinbarungen oder die Gebührensätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Vor einer Mandatierung wird das transparent besprochen.

Was, wenn die Täter im Ausland sitzen?

Bei Anlagebetrug ist das eher die Regel als die Ausnahme. Über das internationale Netzwerk lassen sich in vielen Fällen Anwälte in den Zielländern hinzuziehen, Auskunftsansprüche gegenüber ausländischen Banken oder Krypto-Börsen durchsetzen und Hintermänner identifizieren. Garantie für eine vollständige Geldrückführung gibt es nie, aber jede saubere Spur ist ein Hebel.

Sie vermuten Anlagebetrug? Lassen Sie Ihren Fall jetzt prüfen.

Kostenfreie forensische Ersteinschätzung durch das Team der Kryptobetrugshilfe in Kooperation mit Dr. Marc Maisch.

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