Kryptobetrug funktioniert anders als klassischer Kapitalanlagebetrug und genau deshalb braucht es dagegen auch eine andere Strategie. Wer Bitcoin, Ethereum oder USDT an einen vermeintlichen Broker oder eine vermeintliche Wallet überwiesen hat, kämpft nicht mit einer fehlgeschlagenen Banküberweisung, die sich zurückbuchen ließe. Er kämpft mit einem öffentlichen, nachvollziehbaren, aber anonymen Geldfluss in der Blockchain und mit einer Täterstruktur, die in den meisten Fällen aus dem Ausland operiert.
Dr. Marc Maisch, Rechtsanwalt aus München und Fachanwalt für IT-Recht, übernimmt in diesen Konstellationen die juristische Seite, eng verzahnt mit der forensischen Arbeit von Timo Züfle, Gründer von Crypto-Tracing.com und Kooperationspartner der Kryptobetrugshilfe. Das Ergebnis ist ein Vorgehen, das Technik und Recht nicht parallel, sondern ineinandergreifend behandelt.
Vom Verdacht bis zur Klage — in vier ineinandergreifenden Schritten
Schritt 1 — Forensische Bestandsaufnahme
Bevor ein juristischer Brief geschrieben wird, kommt die Datenarbeit. Welche Wallets waren beteiligt? Über welche Exchange-Adressen ging das Geld? Wo enden die Spuren — bei einer zentralen Börse wie Binance, Bitpanda oder Kraken, bei einem Mixer oder bei einer privaten Wallet ohne KYC? Genau diese Fragen klärt Crypto-Tracing.com vor jeder
rechtlichen Maßnahme. Das Ergebnis: ein nachvollziehbares Money Flow Diagram, das die Grundlage für alles Weitere ist.
Schritt 2 — Juristische Anknüpfungspunkte
Erst wenn der Geldfluss steht, kommt die juristische Klärung. Welche Tatbestände sind erfüllt — Betrug (§ 263 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), unerlaubtes Erbringen von Bankgeschäften (§ 32 KWG)? Welche zivilrechtlichen Anspruchsgegner sind greifbar und vor allem: zahlungsfähig? Dr. Maisch trifft hier eine nüchterne Auswahl, statt aufs Geratewohl in alle Richtungen zu schreiben.
Schritt 3 — Behörden- und Plattformkontakte
Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, Geldwäscheverdachtsmeldungen, Auskunftsanfragen an Krypto-Börsen, Anfragen an Zahlungsdienstleister im Zusammenhang mit Fiat-On-Ramps — all das läuft koordiniert. Wir bleiben während der behördlichen Ermittlungen am Ball und regen gegebenenfalls weitere Ermittlungen an. Die wichtigste Erkenntnis aus der Praxis: Eine Strafanzeige, die in der Sache gut vorbereitet ist und einen klaren forensischen Anhang mitbringt, hat erfahrungsgemäß bessere Chancen auf zügige und zielgerichtete Bearbeitung.
Schritt 4 — Durchsetzung im In- und Ausland
Wenn auf einer Exchange noch Mittel auffindbar sind, geht es um Schnelligkeit — Stichwort: Fraud-Labeling, einstweiliger Rechtsschutz, internationales Rechtshilfeersuchen. Sollten diese Schritte nicht automatisch erfolgen, regen wir diese gegenüber den Behörden explizit an. Über das Netzwerk an Partneranwälten lassen sich auch Schritte in Österreich, der Schweiz und weiteren EU-Ländern koordinieren. Wo das nicht reicht, kommen Anwälte in den Zielländern dazu — etwa bei Zugriffen auf Konten in Hongkong, Litauen oder Estland.
Dr. Marc Maisch — Recht trifft Blockchain-Forensik
Dr. Marc Maisch ist Fachanwalt für IT-Recht mit eigener Kanzlei in München. Was ihn von vielen anderen Anwälten in diesem Feld unterscheidet ist die enge operative Verzahnung mit einer forensischen Einheit. Krypto-Forensik bestellt er nicht extern hinzu — sie ist bereits Teil des Workflows.
Fachliche Schwerpunkte mit direktem Bezug zu Kryptobetrug
- IT-Recht und Cybercrime (Fachanwaltschaft, Schwerpunktsetzung seit 2018)
- Datenschutzrecht (Promotion) — relevant bei Auskunftsansprüchen gegen Exchanges
- Strafrecht im Zusammenspiel mit Krypto-Sachverhalten (§ 263 StGB, § 261 StGB, § 32 KWG)
- Geldwäscherecht im Schnittfeld zu Opfer-Konstellationen
- Internationale Vernetzung — Auslandserfahrung San Francisco und Shanghai, EU-weites Anwaltsnetzwerk
Dr. Maisch tritt regelmäßig als Keynote-Speaker und Schulungsleiter zu Cybercrime- und Krypto-Themen auf, unter anderem in Behörden- und Polizei-Fortbildungen. Diese Lehrtätigkeit ist kein Marketing-Etikett, sondern hat einen praktischen Effekt: Sie zwingt zur ständigen Aktualisierung gegenüber den neuesten Tätermustern: Von Lovescam über Pig-Butchering bis hin zu DeFi-Drainer-Angriffen.
Bevor Sie den Hörer abnehmen
Ist mein Geld weg, wenn die Coins schon auf einer fremden Wallet liegen?
Nicht zwangsläufig. Solange die Coins noch nicht über einen Mixer gewaschen wurden oder auf einer Hardware-Wallet ohne KYC ruhen, lassen sich die Spuren oft bis zu einer zentralen Exchange verfolgen. Dort beginnt die rechtliche Arbeit. Erste Voraussetzung ist immer eine forensische Spurensicherung, bevor die Täter die Mittel weiterbewegen.
Wie schnell muss ich nach dem Verdacht reagieren?
Schnell. Zeit ist in Krypto-Fällen mehr als nur eine Floskel, sie ist der wichtigste Hebel. Jeder Tag, an dem die Täter weitertransferieren, verkürzt die Chancen auf eine Sicherung. Die kostenfreie Ersteinschätzung lässt sich unkompliziert über das Kontaktformular anstoßen.
Kann ich gegen Binance, Kraken oder Coinbase direkt vorgehen?
Direktes Vorgehen gegen Exchanges ist möglich, aber kein Selbstläufer. Erfolgversprechender ist ein zweistufiges Modell: Forensik-Gutachten mit konkretem Adress-Befund → Auskunftsersuchen oder Beschlagnahme-Anregung an die zuständige Behörde → koordinierter Kontakt mit der Exchange. Das ist genau die Stelle, an der die Zusammenarbeit zwischen Forensik und Recht den Unterschied macht.
Mache ich mich selbst wegen Geldwäsche strafbar?
Das ist eine real bestehende Gefahr, die viele Betroffene unterschätzen. Wer Krypto-Auszahlungen von dubiosen Privatpersonen annimmt oder Transaktionen mit verschleierter Herkunft durchführt, kann unbeabsichtigt in den Geldwäsche-Verdacht geraten. Genau aus diesem Grund ist eine frühe anwaltliche Begleitung sinnvoll — nicht erst, wenn ein Brief der Staatsanwaltschaft im Briefkasten liegt.
Welche Unterlagen sollte ich für das Erstgespräch parat haben?
Sinnvoll sind: alle Transaktions-Hashes (TXIDs) und Wallet-Adressen, sämtliche Chatverläufe mit dem Broker oder Vermittler, Screenshots der angeblichen Plattform inkl. Datum, Kontoauszüge bei beteiligten Banken oder Zahlungsdienstleistern, sowie etwaige Verträge oder AGB. Je vollständiger das Material, desto präziser die Ersteinschätzung.
Vier typische Muster, die wir derzeit sehen
Pig-Butchering über Dating-Plattformen
Die Kontaktaufnahme erfolgt über eine Dating- oder Messaging-App. Über Wochen wird eine emotionale Bindung aufgebaut, bevor die Gegenseite das Gespräch unauffällig auf eine angebliche Krypto-Investmentmöglichkeit lenkt. Die ersten kleinen Auszahlungen funktionieren, sie sind Teil des Manövers. Erst bei größeren Beträgen kommen Steuern, Gebühren, Verifizierungen ins Spiel, die nie enden.
Lookalike-Wallets und Phishing-DApps
Ein Anleger verbindet seine Wallet mit einer scheinbar legitimen Web-3-Anwendung — etwa für ein Staking oder einen Token-Claim. Im Hintergrund wird eine Berechtigung gesetzt, die später den Zugriff auf bestimmte Token erlaubt. Die Drainer-Transaktion folgt zeitversetzt. Hier liegt der Schlüssel in der schnellen Analyse der Approvals und in der Identifikation der Empfänger-Cluster.
Gefälschte Wiederherstellungsdienste
Wer einmal Opfer wurde, bekommt nicht selten kurz darauf einen weiteren Kontakt — diesmal von einem angeblichen „Recovery-Service“, der gegen Vorkasse das verlorene Geld zurückholen will. Das ist in der Regel der zweite Betrug. Auch solche Folgekonstellationen werden in der Mandatsarbeit mitbehandelt, weil sie häufig auf dieselben Tätergruppen zurückgehen.
Falsche „Sicherheitskonten“ nach Hack-Verdacht
Eine angebliche Mitarbeiterin der Krypto-Börse oder eines Hardware-Wallet-Herstellers ruft an, weil der Account angeblich „kompromittiert“ sei. Es wird empfohlen, das Guthaben auf ein „Sicherheitskonto“ zu transferieren. Dies ist tatsächlich aber eine von den Tätern kontrollierte Adresse. Die juristische Aufarbeitung umfasst hier neben Strafanzeige und Forensik auch eine Prüfung, ob seitens der Plattform Pflichten zur Account-Sicherung verletzt wurden.
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Kostenfreie forensische Ersteinschätzung durch das Team der Kryptobetrugshilfe in Kooperation mit Dr. Marc Maisch.